Der Behandlungsvertrag legt die Rahmenbedingung für die Behandlung in der Praxis fest. Für Behandlungen außerhalb der Praxis gelten besondere Bedingungen. Hier z.B. das vor Ort sein bei der Zahnbehandlung zwecks Behandlung der Angst. Fragen Sie hierzu ggfls. über unser Kontaktformular an.
Patienten in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen z.B. Bürgergeldempfänger können gegen Nachweis einen gesonderten Tarif anfragen.