Kostenübernahme Heilpraktikerleistung
zum Behandlungsvertrag: LINK
Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich private Leistungen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und. Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich die Kosten – abhängig von Ihrer Krankenversicherung – ganz oder teilweise erstatten zu lassen.
Gesetzlich versicherte Patient/-in
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Die genauen Leistungen Ihrer Krankenkassen stimmen Sie bitte vorab direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Wenn Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen haben, werden die Kosten in der Regel von dieser übernommen. Die genauen Leistungen Ihrer Zusatzversicherung stimmen Sie bitte vorab direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Privat versicherte Patient/-in
- Die meisten privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung vor Behandlungsbeginn, über die Modalitäten der Kostenübernahme.
Zahlung des Honorars erfolgt generell am Ende der vereinbarten Sitzung per EC-Karte oder in bar.
- Absagen von vereinbarten Sitzungsterminen oder deren Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt durch den Patienten sind bis zu 24 Std. vor der vereinbarten Sitzung kostenfrei möglich. Danach sind 50 % des Honorars für die vereinbarte Sitzung als Ausfallhonorar fällig.
- Praxisbedingte Absagen oder Terminverlegungen sind möglich und werden dem Patienten schnellstmöglich mitgeteilt. Bereits geleistete Anzahlungen des Patienten werden umgehend zurückerstattet oder auf Wunsch des Patienten für einen neuen Termin vorgetragen und angerechnet. Andere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Preisänderungen: Kommt es während einer laufenden Therapiereihe zu einer Preiserhöhung, so gilt der niedrigere Anfangspreis bis zum Abschluss dieser Therapiereihe weiter.